Projekt "Stecho-Scheune"
Die „Stecho- Längsscheune“ wurde 1851 erbaut und 1989 in das
Baudenkmalverzeichnis aufgenommen. Sie gehörte ehemalig zu einem
ansehnlichen Gutshof im damaligen Besitz von Amtsvogt Johann Elias
Stecho, von dem nur noch dieses prägnante Gebäude existiert.
Daher ist die Scheune ausgewiesen als Einzeldenkmal von
ortsgeschichtlicher Bedeutung. Seit der Erbauung im Jahr 1851 gehört
sie an einer der wichtigsten Zufahrtsstraßen Harpstedts zum Fleckenbild
und ist sicherlich eines der ältesten Gebäude im Flecken Harpstedt.
Im Rahmen der Sanierung des Gebäudes konnte sogar festgestellt werden,
dass zumindest Teile der Scheune bereits im Jahr 1760 errichtet wurden.